Das E-Rezept

Seit Juli 2023 wurden in der Max&Moritz-Apotheke viele Tausend

E-Rezepte beliefert und verarbeitet.

Wir waren mit Probeläufen und durch die bereits 2023 verarbeiteten

E-Rezepte für den offiziellen Start am 01. Januar 2024 bestens vorbereitet.

Die überwiegend problemlose E-Rezept-Belieferung wurde von sehr vielen Kundinnen und Kunden sehr positiv beurteilt.

Allgemein gibt es hin und wieder einen kleinen Wermutstropfen bei der Einlösung von E-Rezepten. Gelegentlich kommt es zu einem Zeitversatz zwischen der Ausstellung des Rezepts in der Arztpraxis und dem digitalen Aufruf des Rezepts in der Apotheke. Ihr Rezept ist noch nicht abrufbar!

Das liegt nicht an einem technischen Problem der Apotheken.

Bitte bedenken Sie, dass das E-Rezept nach seiner Ausstellung in Ihrer Arztpraxis von der Ärztin bzw. dem Arzt auch unterschrieben werden muss.

Das ist, wie Sie wissen, nicht immer sofort möglich.

Fragen Sie in der Praxis besser nach, ab wann das Rezept fertig sein wird

und gehen Sie erst dann in die Apotheke.

Häufige Fragen zum E-Rezept

Benötige ich zur Einlösung eines E-Rezepts ein Papierrezept oder eine Handy-App?

Nein, sie benötigen nur die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse

 

 

Muss ich mein E-Rezept persönlich einlösen?

Nein, Angehörige oder Beauftragte benötigen dafür Ihre Versichertenkarte oder einen Papierausdruck des Rezepts.

 

 

Was mache ich bei einem Verlust meiner Krankenkassenkarte?

Melden Sie diesen schnellstmöglich bei Ihrer Krankenkasse. Ansonsten könnte jeder, der im Besitz Ihrer Karte ist, Ihre Rezepte einlösen.